Schon über 40 Projekte sind 2023 ausgewählt worden und bekommen eine Zuwendung nach der Richtlinie des Lokalen Handlungsprogramms für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden. Manche haben einen Bescheid erhalten, anderen Trägern wurde lediglich der förderunschädliche vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt. Warum ist das so?

 

Vorläufiger Haushalt

Die Mittel, die im Rahmen des LHP von der Stadt Dresden vergeben werden, kommen aus drei verschiedenen Quellen. Der größte Teil sind kommunale Mittel. Da der Haushalt der Stadt Dresden aber noch nicht von der Landesdirektion Sachsen als kommunaler Aufsichtsbehörde bestätigt wurde, darf die Stadt quasi noch kein Geld ausgeben.

Diese vorläufige Haushaltsführung bedeutet, dass nur gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben und und schon begonnene Investitionsvorhaben finanziert werden können. Die Projektförderung ist eine freiwillige Aufgabe. Für die meisten Vereine, die bisher einen Antrag auf Förderung eingereicht haben, heißt das: Sie können mit dem Projekt auf eigenes Risiko und eigene Kosten beginnen. Und ihnen wurde das Votum des Begleitausschusses mitgeteilt.

Eine Garantie, dass sie die Zuwendung wirklich bekommen, ist das leider noch nicht. Wenn die Landesdirektion keine Kürzung des Budgets für das Förderprogramm verlangt, sondern es so bestätigt, wie es eingereicht wurde, bekommen alle Vereine einen Zuwendungsbescheid.

Weitergeleitete Bundes- und Landesmittel

Im Rahmen des LHP beteiligt sich die Stadt aber auch mit einer Partnerschaft für Demokratie am Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Das heißt, sie erhält Mittel vom Bundesfamilienministerium und vom Landespräventionsrat Sachsens, die zum Teil an Vereine für Projekte weitergeleitet werden.

Diese Mittel machen 2023 etwas weniger als ein Drittel des Gesamtbudgets aus und stehen schon jetzt zur Verfügung. Deshalb haben Antragsteller:innen, deren Vorhaben dem Bundesprogramm zugeordnet wurden, schon jetzt einen Zuwendungsbescheid erhalten. Die Projekte werden vor allem nach inhaltlichen Kriterien zu den jeweiligen Töpfen zugeordnet. Denn die Ziele, Themen und die Zielgruppe müssen zum Bundesprogramm passen.