Nach dem Ende des Projekts muss die bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel nachgewiesen werden. Dazu muss bis spätestens sechs Wochen nach Ablauf des Zuwendungszeitraums ein Verwendungsnachweis beim Federführenden Amt eingereicht werden.
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem inhaltlichen Bericht sowie einem zahlenmäßigen Nachweis im Formular „Verwendungsnachweis“ (siehe Formulare & Downloads).
Durch Unterschrift bestätigt der Zuwendungsempfänger, dass die Fördermittel für förderfähige Maßnahmen im Sinne des Programms verwendet worden sind, die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und den Belegen übereinstimmen.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Verwendungsnachweis (per E-Mail und Post)
- Belegliste (per E-Mail und Post)
- Liste(n) der Teilnehmenden (per Post)
- Honorarabrechnung (per Post)
- Vergabedokumentation ab 1.000 € Netto-Auftragswert (per Post)
- 5 Belegexemplare von Drucksachen, z. B. Flyer, Plakate, Broschüren, Publikationen (per Post)
- Projektfotos (per E-Mail)
- Berichterstattung in der Presse (per E-Mail oder Post)