Wer im nächsten Jahr ein größeres Projekt plant, muss sich jetzt schon um die Finanzierung kümmern. Über die Richtlinie zum „Lokalen Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden“ (LHP) können bis 20. Oktober 2022 Fördermittel beantragt werden.

Fördergegenstand

Anträge können von gemeinnützigen Organisationen gestellt werden und das Projekt muss zu den Zielen des LHP und des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ passen. Das ist erfüllt, wenn das Vorhaben mindestens einem der folgenden Handlungsfelder zugeordnet werden kann:

  1. Stärkung eines demokratischen Gemeinwesens
  2. Abbau von Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und von Extremismus
  3. Förderung von politischer Bildung einschließlich historisch-politischer Bildung
  4. Förderung von gesamtgesellschaftlicher Integration hin zur inklusiven Gesellschaft

Damit ein Projekt gefördert werden kann, sollte es außerdem mit örtlichen Strukturen verbunden sein und diese in die Konzeption oder Durchführung der Maßnahmen einbeziehen.

Ablauf des Antragsverfahrens

Die Antragsformulare sind unter https://demokratie-dresden.de/#Projektfoerderung zu finden. Grundsätzlich sollten Interessierte sich vorab von der Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie beraten lassen. Idealerweise passiert das schon einige Wochen vor der Frist. Die Kolleginnen der Fachstelle sind unter 0351 20298382 und fachstelle-lhp@aktion-zivilcourage.de zu erreichen. Je früher der Antrag eingereicht wird, desto mehr Zeit ist für eventuell notwendige Überarbeitungen.

Spätestens am 20. Oktober 2022 müssen Antragsformular und Kostenplan dann per E-Mail unter lhp-toleranz@dresden.de eingereicht werden. Die unterschriebenen Formulare sowie weitere Dokumente zum Nachweis der Gemeinnützigkeit (Satzung, Vereinsregisterauszug und Freistellungsbescheid vom Finanzamt) können anschließend auf dem Postweg an die Stadtverwaltung geschickt werden.

Im November und Dezember tagt dann der Begleitausschuss des LHP und gibt auf Basis der eingereichten Unterlagen eine Förderempfehlung ab. Frühestens am 1. Januar 2023 kann die eigentliche Projektarbeit starten.

 

Weitere Fristen

Falls das Projekt erst im Laufe des nächsten Jahres durchgeführt werden soll, gibt es weitere Möglichkeiten für die Antragstellung:

  • bis 20. Februar für Projekte, die im 2. Quartal 2022 beginnen sollen,
  • bis 20. Mai für Projekte, die im 3. Quartal 2022 beginnen sollen und
  • bis 20. August für Projekte, die im 4. Quartal beginnen sollen.

Der Begleitausschuss tagt immer etwa 3 bis 4 Wochen nach diesem Termin, so dass im Regelfall zu Beginn des neuen Quartals eine Entscheidung vorliegt.