Im Oktober hatten Dresdner Vereine 21 Anträge auf Projektförderung aus dem Topf der Partnerschaft für Demokratie eingereicht. Nun hat der Begleitausschuss der Partnerschaft getagt und über die Anträge beraten. Was ist dabei herausgekommen?
15 Projekte zur Förderung empfohlen
Ende November konnten die Mitglieder des Ausschusses noch in einer Sitzung im Dresdner Rathaus zusammenkommen und über den ersten Teil der Anträge beraten. Über die restlichen Projekte musste nun kurz vor dem Lockdown im digitalen Raum diskutiert werden. Von den 21 eingereichten Anträgen hat der Begleitausschuss schließlich 15 zur Förderung empfohlen.
Befürwortet wurden vor allem Stadtteilnetzwerke, die ganzjährig wichtige Arbeit in Dresdner Nachbarschaften leisten, in denen viele Menschen leben, die von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossenen sind. Auch medien- und theaterpädagogische Vorhaben und Projekte zum Thema Antisemitismus wurden zur Förderung empfohlen.
Förderempfehlung ohne garantie
Leider ist die Empfehlung des Begleitausschusses in diesen besonderen Zeiten noch keine Garantie für eine tatsächliche Förderung der Projekte. Im Rahmen des „Lokalen Handlungsprogramms für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden“ und der Partnerschaft für Demokratie werden Projekte aus einem gemeinsamen Topf gefördert, in den Mittel aus dem Programm „Demokratie leben!“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, aus dem Landespräventionsrat des Freistaates Sachsen und aus der Landeshauptstadt Dresden fließen.
Konnten aus diesem Topf 2019 noch großzügig Projekte bezuschusst werden, war 2020 aufgrund der Haushaltssperre der Stadt Dresden schon frühzeitig Schluss. Angesichts der durch die Corona-Pandemie knappen Kassen bei Kommune und Land, ist auch für 2021 zu erwarten, dass nicht alle eingereichten Projekte bezuschusst werden können und nicht in der Höhe, wie von den Vereinen beantragt.
Nächste Frist: 15. Februar 2021
Wie viele Mittel 2021 tatsächlich zur Verfügung stehen, wird sich erst zeigen, wenn der Haushalt der Stadt Dresden verabschiedet ist und Förderzusagen von Bund und Land eingegangen sind. Wir drücken also die Daumen und rufen dazu auf, trotzdem weiter Anträge auf Förderung aus dem Lokalen Handlungsprogramm einzureichen. Die nächste Frist hierfür ist der 15. Februar 2021.
Für Fragen aller Art können Sie sich an die Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie wenden: 0351 2029 8382 und fachstelle-lhp@aktion-zivilcourage.de.