Ab sofort können Anträge auf Projektförderung aus Mitteln der Partnerschaft für Demokratie bei der Landeshauptstadt Dresden eingereicht werden. Antragsfrist ist der 31. Mai 2025. Vorab muss ein Beratungsgespräch bei der Koordinierungs- und Fachstelle in Anspruch genommen werden. Außerdem bietet die Fachstelle zwei Online-Informationsveranstaltungen an.

Was wird gefördert?

Die Partnerschaft für Demokratie der Landeshauptstadt Dresden unterstützt auch in diesem Jahr aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Projekte zur Stärkung von Demokratie, gleichberechtigter Teilhabe, gesellschaftlichem Zusammenhalt und einem respektvollen Miteinander. Insgesamt stehen für die Förderung 80.000,00 Euro zur Verfügung.

Der Förderschwerpunkt liegt im Jahr 2025 auf teilhabeorientierten Maßnahmen, die zum Erleben von demokratischer Selbstwirksamkeit, zur Stärkung von Dialogfähigkeit und Konfliktlösekompetenzen und Prävention von extremistischen Ideologien und Radikalisierung beitragen.

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen. Die Projekte dürfen noch nicht begonnen haben und müssen im Zeitraum 01.07. – 31.12.2025 in Dresden umgesetzt werden.

Projektanträge sind bis zum 31. Mai 2025 bei der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtstrategie, Internationales und Bürgerschaft einzureichen. Anträge sind zudem digital an lhp-toleranz@dresden.de zu schicken. Das Antragsformular und die Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ sowie weitere Merkblätter des Bundesprogramms könnt ihr hier herunterladen.

Beratung in Anspruch nehmen

Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich die Fördermodalitäten des Bundesprogramms verändert. Vor der Antragsstellung ist deshalb ein Beratungsgespräch mit der Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft verpflichtend wahrzunehmen. Bitte vereinbart dazu bis zum 20.05.2025 einen Beratungstermin unter fachstelle-lhp@aktion-zivilcourage.de oder 0351-20298382.

Die Koordinierungs- und Fachstelle bietet außerdem zwei Informationsveranstaltungen online an:

  • Montag, 05. Mai 2025, 17:00-18:00 Uhr und
  • Freitag, 09. Mai 2025, 10:00-11:00 Uhr.

In den Veranstaltungen informieren wir Euch über die veränderten Fördermodalitäten. Außerdem könnt ihr erste Fragen dazu stellen und gleich einen Beratungstermin mit uns vereinbaren. In beiden Veranstaltungen werden die gleichen Informationen vermittelt. Es reicht also, wenn Ihr einen der Termine wahrnehmt.

Anmeldung: https://eveeno.com/infoveranstaltung-pfd-dd-2025.

Wie geht es danach weiter?

Die formale Prüfung der eingereichten Anträge erfolgt durch das Amt für Stadtstrategie, Internationales und Bürgerschaft der Landeshauptstadt Dresden. Nur Anträge, die die Vorgaben dieses Aufrufes und der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erfüllen, gehen in das weitere Verfahren über. Nach der formellen Prüfung erfolgt eine inhaltlich-fachliche Bewertung durch die Mitglieder des Bündnisses, die eine Förderempfehlung aussprechen.

Die Mittel werden per Zuwendungsbescheid weitergeleitet. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung bzw. der tatsächlichen Verfügbarkeit der Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und kann aus der Antragsstellung nicht abgeleitet werden.