Zur Erinnerung: alle Projekte, die 2023 im Rahmen des LHP gefördert wurden, müssen bis spätestens 11.02.2024 abgerechnet sein. Um Euch bei Fragen und Unsicherheiten behilflich zu sein, bieten wir als Koordinierungs- und Fachstelle online jeweils eine Sprechstunde im Dezember und im Januar an.
Bestimmt habt Ihr es Euch notiert: Sechs Wochen nach Abschluss Eures Projektes ist der Verwendungsnachweis fällig. Für die Vereine, deren Projekte bis zum 31.12.2023 laufen, ist der 11. Februar 2024 der Stichtag. Mit dem Verwendungsnachweis zeigt Ihr, dass Ihr verantwortungsvoll mit den zur Verfügung gestellten Fördermitteln umgegangen seid.
Online-Sprechstunden im Dezember und Januar
Aber welche Formulare sind einzureichen und wie sind diese auszufüllen? Welche Belege müssen mitgeschickt werden und was ist sonst noch zu beachten? Zur Klärung dieser und weiterer Fragen laden wir Euch herzlich zu zwei Online-Sprechstunden ein:
- am Donnerstag, 14.12.2023 um 16:00 Uhr und
- am Dienstag, 23.01.2024 um 17:00 Uhr.
Wir stehen Euch gern zur Verfügung, um individuelle Fragen zu klären und Tipps für die Erstellung des Verwendungsnachweises zu geben. Wir hoffen, einer der Termine passt für Euch. Natürlich könnt Ihr uns auch jederzeit für eine persönliche Beratung kontaktieren.
Zur Anmeldung schickt bitte eine Email an fachstelle-lhp@aktion-zivilcourage.de und nennt den Termin Eurer Wahl.
Informationen zum Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis besteht immer aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. Für beides gibt es Formulare, die Ihr benutzen müsst. In der Belegliste müsst Ihr alle Einnahmen und Ausgaben chronologisch aufführen. Auch Originalbelege für den Grund der Zahlung (z. B. Rechnung) und Zahlungsbelege (z. B. Quittung oder Kontoauszug) müssen eingereicht werden.
Außerdem gehören zum Verwendungsnachweis auch Belegexemplare von allen Publikationen, die im Rahmen des Projekts gedruckt wurden. Und Teilnehmendenlisten. Gern gesehen sind auch einige Fotos vom Projekt, die gern an lhp-toleranz@dresden.de geschickt werden können.
Alle anderen Unterlagen müssen per Post geschickt werden an:
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtstrategie, Bürgerschaft und Internationales
Postfach 120 020
01001 Dresden