Für Projekte, die ab dem 01. Januar 2025 starten sollen, können bei der Landeshauptstadt Dresden bis 31. Oktober 2024 Fördermittel beantragt werden. Wir weisen aber in aller Deutlichkeit darauf hin, dass 2025 – wenn überhaupt – wesentlich weniger Fördermittel als in den letzten Jahren zur Verfügung stehen werden.

Achtung: Förderung sehr unsicher

Vor dem Erlass und der Bestätigung der Haushaltssatzung 2025/2026 können keine Förderzusagen im Rahmen des „Lokalen Handlungsprogramms für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden“ erfolgen. Die Bestätigung des kommunalen Haushalts durch die Landesdirektion Sachsen ist nicht vor Mitte 2025 zu erwarten.

Das sind leider düstere Aussichten für Demokratieprojekte in Dresden. Es gibt aber einen kleinen Lichtblick und Grund, warum die Stadt trotzdem schon Anträge für 2025 entgegennimmt:

Eventuell geringe Bundesmittel

Die Landeshauptstadt plant, einen Antrag beim neu aufgelegten Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für die Fortführung der lokalen Partnerschaft für Demokratie ab 2025 zu stellen. Sollte der Antrag vom Bundesfamilienministerium bewilligt werden, kann die Stadt im Rahmen der Partnerschaft Fördermittel wieder an gemeinnützige Organisationen weiterleiten, die Projekte in einem der drei Handlungsfelder

  • Demokratie fördern,
  • Vielfalt gestalten,
  • Extremismus vorbeugen

durchführen möchten. Da bisher aber das Antragsverfahren für „Demokratie leben!“ noch nicht begonnen hat, kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden, ob und in welcher Höhe Bundesmittel für die Projektförderung zur Verfügung stehen werden. Damit die Projektarbeit bei günstigen Entscheidungen dann zügig beginnen kann, nimmt die Stadtverwaltung trotz der unklaren Lage schon Anträge für das nächste Jahr entgegen.

Empfehlungen und Beratung

Fest steht bereits jetzt, dass die Zuwendung, die die Landeshauptstadt Dresden durch das Bundesprogramm erhalten kann, geringer als in den letzten Jahren ausfallen wird. Die Mittel werden also keinesfalls für alle Projektträger ausreichen, die bisher eine Zuwendung im Rahmen des LHP erhalten konnten. Wir empfehlen daher:

  • eine wirtschaftliche und sparsame Kostenplanung, wie sie ohnehin in den Fördergrundsätzen verankert ist,
  • eine Absicherung der Finanzierung durch andere bzw. weitere Einnahmequellen,
  • einen späteren Projektbeginn zu planen,
  • abzuwägen, ob ein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wird, um vor einer Förderzusage mit dem Projekt beginnen zu können. Vor Zugang eines Bewilligungsbescheides tragen Antragsteller:innen das Risiko für alle angefallenen Kosten.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Antrag bis 31.10.2024 eingegangen ist und dass mit dem Vorhaben frühestens am 1.1.2025 begonnen werden soll. Weitere Rahmenbedingungen für die Förderung findet Ihr hier: https://demokratie-dresden.de/foerderung/. Anträge für Mikroprojekte (bis 1.000 EUR) müssen weiterhin bis 4 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingehen.

Wer Fragen hat, kann sich gern an uns wenden: 0351 20298382 oder fachstelle-lhp@aktion-zivilcourage.de. Insbesondere Organisationen, die bisher noch nie einen Antrag nach der LHP-Richtlinie gestellt haben, sollten sich vorab von uns beraten lassen. Auch bei neuen Projektvorhaben, die bisher noch nicht im Rahmen des LHP gefördert wurden, ist das empfohlen.