Für Projekte, die ab dem 01. Januar 2025 starten sollen, können bei der Landeshauptstadt Dresden bis 31. Oktober 2024 Fördermittel nach der LHP-Richtlinie beantragt werden. Voraussichtlich Anfang Oktober wird es ein neues Antragsformular geben.

Förderung bleibt unsicher

Vereine und andere gemeinnützige Organisationen können für Projekte zwar wieder Anträge auf die Projektförderung des Lokalen Handlungsprogramms für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden (LHP) einreichen. Da der Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026 noch nicht beschlossen wurde, ist derzeit aber unklar, in welcher Höhe kommunale Haushaltsmittel für das LHP bereitgestellt werden. Offen ist auch, ob und in welcher Höhe die Landeshauptstadt im nächsten Jahr wieder über Bundesmittel aus dem Programm „Demokratie leben!“ verfügen und diese als Projektförderung weiterleiten kann. Mit Entscheidungen ist jeweils frühestens Ende 2024 zu rechnen.

Fest steht bereits jetzt, dass die Zuwendung, die die Landeshauptstadt Dresden durch das Bundesprogramm erhalten kann, geringer als in den letzten Jahren ausfallen wird. Wir empfehlen daher, wie auch in den Fördergrundsätzen verankert, eine wirtschaftliche und sparsame Kostenplanung. Angesichts dieser Unsicherheiten raten wir außerdem dazu, genau abzuwägen, ob ein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wird, um vor einer Förderzusage mit dem Projekt beginnen zu können. Vor Zugang eines Bewilligungsbescheides tragen Antragsteller:innen das Risiko für alle angefallenen Kosten.

Damit die Projektarbeit bei günstigen Entscheidungen dann zügig beginnen kann, nimmt die Stadtverwaltung trotzdem schon Anträge für das nächste Jahr entgegen. Voraussetzung für eine Förderung ist dabei, dass der Antrag bis 31.10.2024 eingegangen ist und dass mit dem Vorhaben frühestens am 1.1.2025 begonnen werden soll. Weitere Rahmenbedingungen für die Förderung findet Ihr hier: https://demokratie-dresden.de/foerderung/. Anträge für Mikroprojekte (bis 1.000 EUR) müssen weiterhin bis 4 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingehen.

Neues Antragsformular & Beratung

Aktuell werden außerdem die Antragsformulare überarbeitet. Zukünftig sollen Antragsteller:innen nur noch ein Formblatt mit verbesserter Funktionalität ausfüllen. Mit einer Veröffentlichung des neuen Formulars kann voraussichtlich Anfang Oktober gerechnet werden. Bis dahin und übergangsweise werden auch die bisherigen Antragsformulare akzeptiert.

Mehr Informationen und alle Formulare zur Projektförderung finden Sie hier. Wer Fragen hat, kann sich gern an die Koordinierungs- und Fachstelle wenden: 0351 20298382 oder fachstelle-lhp@aktion-zivilcourage.de. Insbesondere Organisationen, die bisher noch nie einen Antrag beim LHP gestellt haben, sollten sich vorab ohnehin dort beraten lassen. Auch bei neuen Projektvorhaben, die bisher noch nicht im Rahmen des LHP gefördert wurden, ist das empfohlen.