Wer im nächsten Jahr ein größeres Projekt plant, muss sich jetzt schon um die Finanzierung kümmern. Über die Richtlinie zum „Lokalen Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden“ (LHP) können bis 15. Oktober 2021 Fördermittel beantragt werden!

Fördergegenstand

Anträge können von gemeinnützigen Organisationen gestellt werden und das Projekt muss zu den Zielen des LHP und des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ passen. Das ist erfüllt, wenn das Vorhaben mindestens einem der folgenden Handlungsfelder zugeordnet werden kann:

  1. Stärkung eines demokratischen Gemeinwesens
  2. Abbau von Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und von Extremismus
  3. Förderung von politischer Bildung einschließlich historisch-politischer Bildung
  4. Förderung von gesamtgesellschaftlicher Integration hin zur inklusiven Gesellschaft

2022 haben Projekte, die den Abbau von Ungleichwertigkeitsvorstellungen und Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zum Ziel haben, besonders gute Chancen. Damit ein Projekt gefördert werden kann, sollte es außerdem mit örtlichen Strukturen verbunden sein und diese in die Konzeption oder Realisierung der Maßnahmen einbeziehen.

Ablauf des Antragsverfahrens

Informationen zum Verfahren und Antragsformulare sind unter https://demokratie-dresden.de/#Projektfoerderung zu finden. Grundsätzlich solltet Ihr Euch vorab von der Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie beraten lassen. Idealerweise wendet Ihr Euch schon einige Wochen vor der Frist an die Kolleginnen der Fachstelle. Diese sind unter 0351 20298382 und fachstelle-lhp@aktion-zivilcourage.de zu erreichen. Je früher der Antrag eingereicht wird, desto mehr Zeit ist für eventuell notwendige Überarbeitungen.

Spätestens am 15. Oktober 2021 müssen Antragsformular und Kostenplan dann per E-Mail unter lhp-toleranz@dresden.de eingereicht werden. Die unterschriebenen Formulare sowie weitere Dokumente können anschließend auf dem Postweg an die Stadtverwaltung geschickt werden.

Im November und Dezember tagt dann der Begleitausschuss des LHP und gibt auf Basis der eingereichten Unterlagen eine Förderempfehlung ab. Frühestens am 1. Januar 2022 kann die eigentliche Projektarbeit starten.

 

Weitere Fristen

Falls Ihr Euren Antrag nicht bis zum 15. Oktober fertig habt oder sowieso erst später loslegen wollt, gibt es auch 2022 weitere Möglichkeiten für die Antragstellung:

  • bis 20. Februar für Projekte, die im 2. Quartal 2022 beginnen sollen,
  • bis 20. Mai für Projekte, die im 3. Quartal 2022 beginnen sollen und
  • bis 20. August für Projekte, die im 4. Quartal beginnen sollen.

Der Begleitausschuss tagt immer etwa 3 bis 4 Wochen nach diesem Termin, so dass im Regelfall zu Beginn des neuen Quartals eine Entscheidung vorliegt.