Ab sofort können Anträge auf Projektförderung aus Mitteln des Lokalen Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden (LHP) bei der Landeshauptstadt Dresden eingereicht werden. Antragsfrist ist der 24.08.2025.
Die Landeshauptstadt Dresden unterstützt auch in diesem Jahr aus kommunalen Haushaltmitteln Projekte zur Stärkung von Demokratie, gleichberechtigter Teilhabe und gesellschaftlichem Zusammenhalt vor Ort. Insgesamt stehen für die Förderung 200.000,00 Euro zur Verfügung.
was wird gefördert?
Gesucht und vorrangig berücksichtigt werden folgende Vorhaben:
- Projekte, die sozialen Zusammenhalt, nachbarschaftliche Netzwerke und ein demokratisches Gemeinwesen sowie die aktive Teilhabe von Einwohnerinnen und Einwohnern an (Entscheidungs-)Prozessen in den Stadtteilen fördern,
- Maßnahmen, die zur konstruktiven Bearbeitung demokratierelevanter Konflikte beitragen und bei denen Formen demokratischer Beteiligung und Konfliktbearbeitung erprobt und erlernt werden (z. B. Dialog- und Beteiligungsformate, Projekte, die zur Brückenbildung zwischen verschiedenen Gruppen und Überwindung von Polarisierung beitragen können),
- Projekte, die eine aktive Auseinandersetzung mit der (lokalen) Demokratiegeschichte und das Bewusstsein für demokratische Grundprinzipien und Werte fördern, wie erinnerungskulturelle und zeitgeschichtliche Maßnahmen (z. B. zu Demokratiegeschichte, SED-Diktatur),
- bildungsorientierte Formate, die zur Stärkung der Demokratiekompetenz in der transkulturellen und digitalisierten Stadtgesellschaft beitragen und Zielgruppen adressieren, die durch herkömmliche Angebote und Zugangswege nicht erreicht werden und die so zur Förderung der demokratischen Strukturen vor Ort beitragen.
Des Weiteren sind Projekte willkommen, deren thematische Schwerpunktsetzung den im LHP und der u. g. Fachförderrichtlinie verankerten Zielstellungen und Vorgaben entspricht.
Die Förderung erfolgt nach der Einheitlichen Fachförderrichtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Maßnahmen für das „Lokale Handlungsprogramm für Toleranz und Demokratie und gegen Extremismus“ (LHP) und für den „Lokalen Aktionsplan“ (LAP) – (FördRL LAP/LHP).
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen. Die Projekte dürfen noch nicht begonnen haben und müssen im Zeitraum vom 01.10. – 31.12.2025 in Dresden umgesetzt werden.
Projektanträge sind bis zum 24. August 2025 bei der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtstrategie, Internationales und Bürgerschaft einzureichen. Anträge sind zudem digital an lhp-toleranz@dresden.de zu schicken. Das Antragsformular sowie weitere Merkblätter könnt ihr hier herunterladen.
Beratung
Gern können Sie einen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Sie erreichen uns unter fachstelle-lhp@aktion-zivilcourage.de oder 0351-20298382.
Wie geht es danach weiter?
Die formale Prüfung der eingereichten Anträge erfolgt durch das Amt für Stadtstrategie, Internationales und Bürgerschaft der Landeshauptstadt Dresden. Nur Anträge, die die Vorgaben dieses Aufrufes und der o. g. Förderrichtlinie erfüllen, gehen in das weitere Verfahren über. Nach der formellen Prüfung erfolgt eine inhaltlich-fachliche Bewertung durch die Mitglieder des Bündnisses, die eine Förderempfehlung aussprechen.
Die Mittel werden per Zuwendungsbescheid weitergeleitet. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung bzw. der tatsächlichen Verfügbarkeit der kommunalen Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und kann aus der Antragsstellung nicht abgeleitet werden.