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PROJEKTFÖRDERUNG

Im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie und des Lokalen Handlungsprogramms für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden (LHP) fördert die Landeshauptstadt Dresden gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Landespräventionsrat des Freistaates Sachsen Projekte von gemeinnützigen Organisationen, die sich vor Ort für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren.

Grundlegende Informationen zu den Förderbedingungen sowie Formulare, Merkblätter und Rechtsgrundlagen sind auf dieser Seite zu finden. Vor einer Antragstellung solltet Ihr außerdem Kontakt mit der Koordinierungs- und Fachstelle aufnehmen und euch beraten lassen.

NÄCHSTE FRISTEN ZUR EINREICHUNG VON ANTRÄGEN:

17. Oktober 2024 für 2024

31. Oktober 2024 FÜR 2025

WAS WIRD GEFÖRDERT?

 

Es können grundsätzlich nur Projekte gefördert werden, die den Inhalten und Zielen des Bundesprogramms bzw. des LHP entsprechen. Sie müssen mindestens einem der folgenden Handlungsbereiche zugeordnet werden können:

  1. Stärkung eines demokratischen Gemeinwesens
  2. Abbau von Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und von Extremismus
  3. Förderung von politischer Bildung einschließlich historisch-politischer Bildung
  4. Förderung von gesamtgesellschaftlicher Integration hin zur inklusiven Gesellschaft.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm findet Ihr hier und zum Lokalen Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden (LHP) hier.

Darüber hinaus müssen die Projekte weitere formale Kriterien erfüllen:

  • Es handelt sich tatsächlich um ein Projekt, nicht um ein dauerhaftes oder sich wiederholendes Angebot. Institutionelle Förderung ist ausgeschlossen.
  • Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen.
  • Das Projekt wird im Laufe eines Kalenderjahres durchgeführt. Eine überjährige oder mehrjährige Förderung ist nicht möglich.
  • Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein.
  • Alle beabsichtigten Maßnahmen im Projekt müssen partizipativ angelegt sein und einem begründeten Bedarf entsprechen.

 

WAS WIRD NICHT GEFÖRDERT?

 

Folgende Projekte können nicht gefördert werden:

 

  • Projekte, die bereits begonnen haben,
  • Projekte, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abgedeckt werden oder die reine Integrationsmaßnahmen sind (z. B. Sprach- oder Bildungskurse für Geflüchtete)
  • Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen,
  • Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen,
  • Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden,
  • Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können,
  • Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gehören und der Art nach von dort gefördert werden können.
WER KANN EINEN ANTRAG STELLEN?

 

Antragsberechtigt sind grundsätzlich rechtsfähige, nicht-staatliche Organisationen, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind gemeinnützig gemäß §§51 ff. Abgabenordnung. Ersatzweise können sie nachweisen, dass ein Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gemäß §§51 ff. Abgabenordnung gestellt wurde bzw. der Gesellschaftervertrag/die Satzung ist grundsätzlich vereinbar mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit.
  • Sie können nachweisen, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert ist und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Rahmen des Rechnungswesens beachtet werden.
  • Sie erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für das geplante Projekt und haben entsprechende Erfahrungen in der Thematik des Programms.
  • Sie haben einen Sitz oder eine dauerhafte Niederlassung in der Landeshauptstadt Dresden. In begründeten Einzelfällen kann hiervon eine Ausnahme gemacht werden, insbesondere, wenn das Projekt mit örtlichen Strukturen verbunden ist und diese in die Konzeption und Realisierung der Maßnahmen einbezogen werden sowie mehrheitlich Dresdner Bürger*innen an den Maßnahmen teilnehmen.
  • Sie stehen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und gewährleisten eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.

Die Antragstellung muss durch die zur gesetzlichen Vertretung befugte(n) Person(en) erfolgen.


WIEVIEL GELD KANN BEANTRAGT WERDEN?

 

Jährlich können pro Träger maximal 20.000,00 EUR bewilligt werden, die sich auf mehrere Projekte verteilen können.

Dabei muss der Träger einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben selbst einbringen. Dieser Anteil kann in Form von Eigen- und/oder Drittmitteln sowie Eigenleistungen erbracht werden.

Zuwendungen werden stets als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.

Die Höhe der möglichen Fördersumme ist zum einen abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Zum anderen korrespondiert der mögliche Zuwendungsbetrag mit der thematischen Relevanz, Komplexität, Reichweite, Dauer und Nachhaltigkeit des Projekts. D. h. lang andauernde Projekte (max. 12 Monate) mit zahlreichen Einzelaktivitäten, die große Zielgruppen ansprechen, langfristig wirken, zu einem großen Teil ehrenamtlich umgesetzt werden oder nachhaltige Impulse für bürgerschaftliches Engagement setzen, können eine vergleichsweise höhere Zuwendung erwarten.

Für Antragssummen bis 1.000 EUR (Mikroprojekte) gibt es ein vereinfachtes Antragsverfahren.

WELCHE AUSGABEN WERDEN ANERKANNT?
 

Die Fördermittel werden stets zweckgebunden ausgegeben und sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Sämtliche Kosten müssen daher für die Zielerreichung erforderlich und nachweisbar sein. Detaillierte Informationen findet Ihr im Merkblatt „Zuwendungsfähige Ausgaben“.

Folgende Ausgaben sind demnach förderfähig:

  • Personalkosten (anteilig bis zu 75 % vom Arbeitgeber-Brutto, jedoch nicht bei Mikroprojekten),
  • Honorarkosten,
  • Mietkosten,
  • Reisekosten (nach Bundesreisekostengesetz),
  • Fahrtkosten für Teilnehmende,
  • projektbezogene Versicherungen/Berufsgenossenschaft,
  • Büro- und Arbeitsmaterial,
  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit,
  • Kosten für Kommunikation im Rahmen des Projekts,
  • Eintrittsgelder für Teilnehmende,
  • geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 800 € netto).

Folgende Ausgaben werden dagegen nicht anerkannt:

  • Personalkosten bei Mikroprojekten,
  • nicht projektbezogene Ausgaben,
  • allgemeine, nicht projektbezogene Umlagen für Verwaltung,
  • Pauschalen,
  • Pfand, Geschenke, Trinkgelder,
  • Wirtschaftsgüter (über 800 € netto),
  • freiwillige Versicherungen,
  • Zins- und Mahngebühren, Kautionen, Rückstellungen, Gesellschaftereinlagen, Provisionen, Abschreibungen.
WIE FUNKTIONIERT DIE ANTRAGSTELLUNG (über 1.000 €)?

 

Der Antrag wird beim Amt für Stadtstrategie, Internationales und Bürgerschaft gestellt. Für 2024 können keine Anträge mehr eingereicht werden.

Für Projekte, die ab dem 01.01.2025 starten sollen, können Anträge voraussichtlich zum 15. Oktober 2024 eingereicht werden.

Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Antrag spätestens am Stichtag per E-Mail bei lhp-toleranz@dresden.de eingeht. Zeitgleich müssen die unterschriebenen Antragsdokumente per Post ans Amt geschickt werden. Hier findet Ihr die Kontaktdaten.

Es müssen zwingend die Antragsformulare der Landeshauptstadt verwendet werden. Diese sind unter Formulare & Downloads zu finden. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (per E-Mail und Post)
  • Satzung oder Gesellschaftervertrag (per Post)
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung (per Post)
  • Vereinsregisterauszug inkl. rechtsverbindlicher Vertretungsvollmacht (per Post)

Auf Verlangen müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden, z. B. Vergabedokumentation (über 1.000 € Netto-Auftragswert), Kooperationsvereinbarung, Nachweis über berufliche Qualifikation bei Personalausgaben.

 

WIE FUNKTIONIERT DIE ANTRAGSTELLUNG BEI MIKROPROJEKTEN?

 

Der Antrag wird beim Amt für Stadtstrategie, Internationales und Bürgerschaft gestellt. Für Fördersummen bis 1.000 € können fortlaufend Anträge eingereicht werden. Sie müssen jedoch bis vier Wochen vor Projektbeginn eingegangen sein. Dabei ist zu beachten, dass die Projektlaufzeit auch die Vor- und Nachbereitungszeit beinhalten muss.

Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Antrag spätestens vier Wochen vor Projektbeginn per E-Mail bei lhp-toleranz@dresden.de eingeht. Zeitgleich muss das unterschriebene Antragsformular zusammen mit weiteren Unterlagen per Post ans Amt geschickt werden. Hier findet Ihr die Kontaktdaten.

Es ist zwingend das Antragsformular der Landeshauptstadt zu verwenden. Dieses ist unter Formulare & Downloads zu finden. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bis 1.000 € (per E-Mail und Post)
  • Satzung oder Gesellschaftervertrag (per Post)
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung (per Post)
  • Vereinsregisterauszug inkl. rechtsverbindlicher Vertretungsvollmacht (per Post)

Bei Mikroprojekten ist eine Förderung von Personalausgaben ausgeschlossen.

WER ENTSCHEIDET ÜBER MEINEN ANTRAG?

 

Nach der Einreichung werden Anträge von dem Federführenden Amt und der Koordinierungs- und Fachstelle vorgeprüft. Danach werden sie an den Begleitausschuss weitergeleitet. Der Begleitausschuss gibt eine Förderempfehlung auf Basis der eingereichten Förderanträge ab. Der Begleitausschuss hat die Möglichkeit, die beantragte Fördersumme per Fördervotum abzulehnen, ihr nur zum Teil und/oder mit Auflagen zuzustimmen. Die Landeshauptstadt Dresden hat ein Letztentscheidungsrecht, schließt sich aber in der Regel dem Urteil des Begleitausschusses an.
Der Prozess von der Beantragung des Antrags bis zum Erhalt eines Bescheides dauert in der Regel 6-8 Wochen, kann sich aber auch länger hinziehen.

Über Anträge bis 1.000 € (Mikroprojekte) entscheiden das Federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle. Im Zweifelsfall wird der Begleitausschuss einbezogen.

WAS MUSS ICH BEI DER PROJEKTDURCHFÜHRUNG BEACHTEN?
 

Bei der Durchführung des Projektes solltet Ihr unbedingt auf die im Zuwendungsbescheid enthaltenen geltenden Regelungen und Fristen achten. Werden diese nicht beachtet, kann es gegebenenfalls zu Rückforderungen kommen. Im Folgenden findet Ihr Hinweise auf die wichtigsten Regelungen.

Auszahlung der Zuwendung:

  • Die Fördermittel müssen mit dem „Auszahlungsantrag“ abgerufen werden. Sie werden nicht automatisch auf das Konto des Projektträgers überwiesen.
  • Mit dem ersten Auszahlungsantrag muss auch das Formular „Eingangsbestätigung/Rechtsbehelfsverzicht“ an das Federführende Amt geschickt werden.
  • Die letzte Möglichkeit, die Auszahlung von Fördermitteln zu beantragen, gibt es in der Regel Mitte November. Die genaue Frist steht im Zuwendungsbescheid.
  • Achtet darauf immer nur so viele Mittel abzurufen, wie Ihr schon ausgegeben habt oder in den nächsten 6 Wochen voraussichtlich ausgeben werdet.
  • Da es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung handelt, müssen außerdem zuerst sämtliche Eigen- und Drittmittel ausgegeben werden, um die Ausgaben zu decken.

Zweckbindung und Änderungen:

  • Die ausgezahlten Zuwendungen unterliegen einer Zweckbindung. Verwendet die Fördermittel daher nur für die im bewilligten Finanzierungsplan genannten Ausgaben.
  • Sollten sich relevante Änderungen, insbesondere zur Finanzierung und Realisierung des Projekts abzeichnen, informiert umgehend das Federführende Amt, um Nachteile zu vermeiden.
  • Nutzt zur Anzeige der Änderungen bitte das Formular „Änderungsmitteilung“.

Öffentlichkeitsarbeit:

  • Die Projektträger sollen in geeigneter Art und Weise für ihr Projekt Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Bei allen Veröffentlichungen und Verlautbarungen (Pressemitteilungen, Publikationen, Berichte, Arbeitsmaterialien, Einladungen, Flyer, Plakate, Handouts etc.) ist auf die Förderung des Projektes durch das LHP der Landeshauptstadt Dresden und des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hinzuweisen.
  • Die entsprechenden Förder-Logos bekommt Ihr von der Koordinierungs- und Fachstelle.
  • Sämtliche Veröffentlichungen und Verlautbarungen sind dem Federführenden Amt vor Veröffentlichung zur Freigabe vorzulegen.
  • Bitte beachtet die Informationen im „Merkblatt Öffentlichkeitsarbeit“.

Dokumentation:

Um die Erreichung der Projektziele und die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel nachzuweisen, sollten die Projektaktivitäten gut dokumentiert werden. Hier einige Beispiele:

  • Teilnehmendenlisten
  • Foto- und Videoaufnahmen
  • Berichterstattung in der Presse
  • Tätigkeitsnachweise (für sozialversicherungspflichtig angestellte Personen)
  • Vergabedokumentation (ab 1.000 € Netto-Auftragswert)
  • Dokumentation der ehrenamtlich geleisteten Stunden (siehe Seite 1c im Formular „Verwendugnsnachweis“)
  • Belegexemplare von Drucksachen wie Flyern, Plakaten, Broschüren oder Publikationen
WANN UND WIE MUSS ICH DIE FÖRDERMITTEL ABRECHNEN?

 

Nach dem Ende des Projekts muss die bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel nachgewiesen werden. Dazu muss bis spätestens sechs Wochen nach Ablauf des Zuwendungszeitraums ein Verwendungsnachweis beim Federführenden Amt eingereicht werden.

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem inhaltlichen Bericht im Formular „Abschlussbericht“ sowie einem zahlenmäßigen Nachweis im Formular „Verwendungsnachweis“. Der zahlenmäßige Nachweis muss eine Belegliste enthalten, in der die Ausgaben nach Art und zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind.

Durch Unterschrift bestätigt der Zuwendungsempfänger, dass die Fördermittel für förderfähige Maßnahmen im Sinne des Programms verwendet worden sind, die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und den Belegen übereinstimmen. Die Originalbelege erhalten Projektträger nach Prüfung wieder zurück.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Abschlussbericht (per E-Mail und Post)
  • Verwendungsnachweis inkl. Belegliste (per E-Mail und Post)
  • Rechnungsbelege im Original (per Post)
  • Bezahlnachweise als Kopien (Kontoauszüge, Bankbelege, Kassenbuch etc. per Post)
  • Liste der Teilnehmenden (per Post)
  • Tätigkeitsnachweis für sozialversicherungspflichtig angestelltes Personal (per Post)
  • Reisekostenabrechnung (per Post)
  • Honorarabrechnung (per Post)
  • Vergabedokumentation ab 1.000 € Netto-Auftragswert (per Post)
  • 5 Belegexemplare von Drucksachen, z. B. Flyer, Plakate, Broschüren, Publikationen (per Post)
  • Projektfotos (per E-Mail)
  • Berichterstattung in der Presse (per E-Mail oder Post)

Aktuelles

Neues Antragsformular

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Das Antragsformular für die Projektförderung nach der LHP-Richtlinie wurde überarbeitet. Ab sofort sind Antragsteller aufgefordert, das neue Formular zu nutzen. Übergangsweise werden auch die alten Formulare noch akzeptiert. Das neue Formular könnt Ihr hier...

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Jessica Dietel

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